Ich habe selbst zum Glück noch keine Abmahnung erhalten und hoffe, dass es auch in Zukunft so bleibt. Sicher sein kann man sich da allerdings nie. Vielleicht ist ja gerade in diesem Augenblick ein findiger Geschäftsmann und/oder Anwalt dabei sich das Wort „Abmahnung“ als Marke eintragen zu lassen und danach werden dann alle abgemahnt, die jemals über Abmahnungen in irgendeiner Form berichtet haben.
Ich sehe es ja ein und habe auch Verständnis dafür, dass es dieses Werkzeug gibt, um seine Rechte zu schützen bzw. geltend zu machen. Aber irgendwie scheint das ganze seit einiger Zeit etwas arg aus den Fugen zu laufen. Aktuell sind mir unter anderem die Abmahnung eines Trikot-Herstellers gegen einen Trainer und die Abmahnung eines Bekleidungsproduzenten gegen alle, die so eine Art einer stilisierten Tatze/Pfote verwenden, in Erinnerung.
Auch die ganzen Abmahnwellen bzgl. Widerrufsbelehrung und andere Kleinigkeiten wie z.B. „AGBs anstatt AGB“ tauchen regelmäßig in den News-Meldungen auf. Das Irrwitzige, gerade an den letztgenannten, ist die Tatsache, dass hier Gerichte bei gleicher Ausgangslage unterschiedliche Urteile fällen.
Die Abmahnung als solche ist ein Instrument des Wettbewerbsrechts und zwar aus der Zeit vor dem Internet. Durch die immer größer werdende Popularität des World Wide Webs und die unangepasste Anwendung des „Offline“-Rechts in dieser digitalen Umgebung ist gerade das Mittel der Abmahnung, neben vielen anderen Gesetzten und Verordnungen, eher ein Monetarisierungswerkzeug geworden, das auch gerne zur Selbstprofilierung genutzt wird.
In diesem Bereich sehe ich einen gesetzlich fundierten Handlungsbedarf zur Anpassung der bereits allgemeingültigen Rechtslage an die Besonderheiten des Internets, damit sinnlosen und aus Profitgier ausgelösten Abmahnungen Einhalt geboten wird und diese, wenn von Nöten, in einem vernünftigen Rahmen bleiben.
Dazu gehört, meiner Meinung nach, z.B. eine Regelung, die besagt, dass vor der eigentlichen Abmahnung die Möglichkeit eingeräumt werden muss, den Abmahngrund zu beseitigen (z.B. löschen von Bildern oder Text-Änderungen). Eine evtl. geforderte Aufwandsentschädigung des Abmahnenden darf dabei einen bestimmten Höchstsatz (z.B. 100,- EUR) nicht übersteigen. Erst wenn so keine Einigung erzielt werden kann, darf als nächster Schritt eine Abmahnung erfolgen.
Hilfreich wäre auch eine zentrale Auskunftsstelle im Internet, auf der sich alle Webseitenbetreiber und Internetnutzer verbindlich über die aktuelle Rechtslage im Internet informieren können. Zu Zeit besteht eine solche Möglichkeit nach meiner Kenntnis nicht. Man kann sich nur mühsam diverse Informationen zusammensuchen, weiß dann aber auf Grund von Widersprüchlichkeiten nicht, was davon richtig ist.
Auch über die Einführung eines Sachkundenachweis für gewerbliche Internet-Angebote könnte nachgedacht werden. Wenn ich mir anschaue, wie viele Bestimmungen, Bedingungen und Vorschriften man erfüllen muss, wenn man in der realen Welt Waren und Dienstleistungen anbieten will, wäre ein kleiner Lahrgang für Internet-Angebote da mindeste. Denn gerade fehlendes Wissen ist häufig Ursache für Streitigkeiten und Gesetzesverstöße im Internet.
Es muss einfach ein Umdenken im Bezug auf das Internet erfolgen; und zwar von allen. Gesetze müssen genauso an die digitale Welt angepasst werden wie auch das eigene Verständnis von Usern und Anbietern.
Aber bevor das soweit ist, sollte ich mir ja vielleicht das Leerzeichen (Space) als Markenzeichen eintragen lassen und werde dann alle abmahnen, die Texte mit Leerzeichen verfassen.
Das Internet ist mit Sicherheit kein rechtsfreier Raum (sorry, ich wollte auch mal diesen Begriff verwenden), sondern ein Raum mit unzureichend angepassten gesetzlichen Regelungen.







2 Kommentare
Markus (15 comments)
20. Oktober 2009
00:18
Und ab wann ist dann eine Internetseite gewerblich, so das man eine Sachkundeprüfung machen müsste? Da gehts ja schon wieder los. Manche sind ja immer noch der Meinung sobald ein Banner drauf ist das bezahlt wird. Des weiteren wie soll man das prüfen? Muss man dann in Zukunft einen Antrag stellen bevor man ins Internet möchte? Es müssen gestzliche Dinge angepasst werden da stimm ich Dir voll zu. Aber bitte nicht die Bürokratie noch mehr ins Netz tragen.
Tim G. (52 comments)
20. Oktober 2009
01:47
@Markus
Eben, das ist es ja. Nicht einmal der Begriff gewerblich ist definiert. Nach meiner Ansicht, sind Banner durchaus OK, und wenn man die Einnahmen daraus dann auch brav bei der Steuer mit angibt (auch wenn es nur 5 Cent sind), spricht von mir aus nichts dagegen.
Anders siet es z.B. wenn man eine Dienstleistung anbietet (z.B. ein Blog, der News veröffentlicht, ein Onlineshop, usw.) und die Seite dementsprechend ausgerichtet ist, um mit den Bannern Geld zu verdienen (Gewinnerzielungsabsicht).
Ich habe bezahlte Banner in meinem Blog und ich habe auch ein Gewerbe, also lasse ich den Blog darüber laufen und bin auf der sicheren Seite. Ich muss zwar die wenigen Blogeinnahmen versteuern, Beiträge an IHK, BG & Co. abführen und diverse andere Kosten tragen (nicht nur von den Blogeinnahmen, aber die gehören nun einmal dazu). Dafür kann ich aber im Gegenzug die Serverkosten als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend machen. Wenn Du jetzt an meiner Stelle wärst und siehst die anderen Blogger, die zwar auch Einnahmen durch Bannerwerbung haben, aber kein Gewerbe angemeldet haben und dementsprechend auch keine Steuern und weiteren Gebühren/Beiträge bezahlen – würdest Du das fair finden?
Für so ziemlich jedes andere Gewerbe musst du Fachkenntnisse nachweisen und/oder Auflagen erfüllen, warum also nicht ein kleiner Sachkundenachweis für den Betrieb einer gewerblichen Internetseite (z.B. 8 Stunden Theorie über Rechten und Pflichten im Internet und wo man diese Informationen herbekommt)?
Jeder kann ein Gewerbe mit “Online-Dienstleistungen und Handel” anmelden und einfach loslegen. Bei vielen hagelt es dann Abmahnungen wegen Unwissenheit. Schon ist das Geschrei wieder groß, warum einem davon vorher keiner etwas erzählt hat? Als Bäcker kann mein keine Autowerkstatt eröffnen, ohne Personenbeförderungsschein darf man kein Taxi fahren und ein Gärtner kann kein Versicherungsbüro aufmachen. Aber jeder darf ohen Nachweis alles im Internet gewerblich anbieten? (bis auf ein paar Ausnahmen, die es schon gibt, z.B. Medikamente)
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